Achtung! Seit dem Rechnungsdatum 01.04.2010 werden viele Krankenkassen folgende Verordnungsfehler nicht mehr oder nur zum Teil vergüten.

Hier finden Sie mögliche Fehler die bei der Verordnung von Rezepten entstehen können:


Das Ausstellungsdatum auf der Verordnung fehlt:

Die Verordnung wird einbehalten und überhaupt nicht vergütet!!!


Art der Verordnung* nicht angekreuzt:

Die Verordnung wird einbehalten und überhaupt nicht vergütet!!!


Art der Verordnung Folgeverordnung und VO a. d. R. Angekreuzt:

Wird toleriert


Abrechnung von Leistungen, die zwar erbracht, aber nicht verordnet wurden:

Die Verordnung wird einbehalten, der nicht verordnete Teil wird abgesetzt, also nicht vergütet.


Hausbesuch nicht angekreuzt und/oder vom Arzt nicht erwünscht, aber dennoch HB abgerechnet:

Die Hausbesuche werden nicht vergütet, die Verordnung einbehalten.


Verordnungsmenge fehlt:

Die Verordnung wird einbehalten und überhaupt nicht vergütet!!!


Anzahl der Behandlung je Verordnung überschritten (also mehr als 10 im Regelfall, oder 6 verordnet und 10 ausgeführt):

Die Verordnung wird einbehalten, die zuviel geleisteten Einheiten nicht vergütet!


12-Wochen Frist** überschritten:

Die Verordnung wird einbehalten, die über den Zeitraum von 12 Wochen geleisteten Einheiten werden nicht vergütet!


Falsch ausgestellte Doppelbehandlung (also z. B. 10 X Senso als Doppelbehandlung statt 5 X Senso als Doppelbehandlung):

Die Verordnung wird einbehalten, die zuviel geleisteten Einheiten nicht vergütet (in diesem Fall würden 5 Einheiten als Doppel nicht vergütet).


Die genaue Angabe des Heilmittels fehlt:

Die Verordnung wird einbehalten und überhaupt nicht vergütet!!!


Unzulässige Heilmittelkombinationen:
- Zwei vorrangige Heilmittel
- Zwei ergänzende Heilmittel
- Ein vorrangiges und ein optionales Heilmittel
-
- Zusätzliche Einzelheilmittel
:

Die Verordnung wird einbehalten, die Vergütung beläuft sich auf das günstigste Heilmittel!


Verordnung eines nur ergänzendes Heilmittels ohne vorrangiges oder optionales Heilmittels:

Die Verordnung wird einbehalten und überhaupt nicht vergütet!!!


Überschneidung Heilmittelabgabe mit stationärer Behandlung:

Die Verordnung wird einbehalten, die zuviel geleisteten Einheiten während des stationären Aufenthaltes nicht vergütet (Ausnahme bilden die Tage der Aufnahme und Entlassung)!


Frequenzempfehlung fehlt:

Die Verordnung wird einbehalten und überhaupt nicht vergütet!!!


Indikationsschlüsse fehlt oder ist unvollständig:

Die Verordnung wird einbehalten und überhaupt nicht vergütet!!!


Diagnose fehlt:

Die Verordnung wird einbehalten und überhaupt nicht vergütet!!!


Medizinische Begründung bei VO a. d. R. Fehlt:

Die Verordnung wird einbehalten und überhaupt nicht vergütet!!!


Angaben des Ergotherapeuten fehlen auf der Vorderseite der VO:

Tolerierbar


Angaben des Ergotherapeuten fehlen auf der Rückseite der VO***:

Die Verordnung wird einbehalten und überhaupt nicht vergütet!!!


Unterschrift des Versicherten fehlt:

Die Verordnung wird einbehalten. Absetzung der Leistungen für die die Unterschrift fehlt.


Arztunterschrift und/oder Arztstempel fehlt:

Die Verordnung wird einbehalten und überhaupt nicht vergütet!!!


Behandlungsbeginn später als 14 Kalendertage bzw. Behandlungsbeginn später als angegebener spätester:

Behandlungsbeginn
Die Verordnung wird einbehalten und überhaupt nicht vergütet!!!


Indikationsschlüssel stimmt nicht mit der Verordnungsart überein****:

Die Verordnung wird einbehalten und überhaupt nicht vergütet!!!


Widerspruch zwischen Indikationsschlüssel und verordneten
Heilmitteln*****:

Die Verordnung wird einbehalten und überhaupt nicht vergütet!!!

* Erstverordnung, Folgeverordnung, VO a. d. R.
** Die Verordnungsmenge ist abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist. Es gilt das Ausstellungsdatum der VO als Begin der Zeitspanne.
*** Stempel und Unterschrift
**** z. B. SB 4 und Verordnung außerhalb des Regelfalls
***** z. B. PS 1 Mo-Fu Behandlung