Wie bekomme ich eine Ergotherapie?

1Die Ergotherapie ist eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie kann jederzeit nach Ermessen Ihres Hausarztes verordnet werden.

Wenn Sie gesundheitlich von einer Ergotherapie profitieren können, sollten Sie diese Möglichkeit mit Ihrem Arzt besprechen. Dieser wird Sie gerne entsprechend beraten.

In der ersten Therapiestunde einer Ergotherapie wird ein Anamnesegespräch durchgeführt. Dieses soll dem Ergotherapeuten ein möglich ganzheitliches Bild vom Patienten vermitteln. Besprochen wird beispielsweise die Vorgeschichte eines Patienten, die derzeitige Situation, mögliche Begleiterkrankungen und ähnliches.


Im Anschluss erfolgt eine differenzierte ergotherapeutische Befunderhebung, die gemeinsam mit dem Patienten und / oder dessen Angehörigen individuelle Ziele erarbeitet.

Gemeinsam mit Ihnen erstellt die Ergotherapeutin Lydia Körner einen individuellen Behandlungsplan und wählt die entsprechenden Behandlungsmethoden aus.


Ergotherapeuten geben Ihnen eine gezielte Anleitung für den Alltag zuhause und im Beruf.

Ergotherapie unterstützt Menschen jeden Alters dabei, sich in der Umwelt besser zurechtzufinden und das Selbstbewusstsein zu stärken.

Ergotherapie bekommen Menschen jeden Alters in folgenden medizinischen Fachbereichen:


Pädiatrie:
geeignet für Kinder vom Säuglings– bis ins Jugendalter, z.B. bei:

  • Entwicklungsverzögerung
  • Konzentrationsschwierigkeiten / ADS
  • Wahrnehmungsstörungen
  • Koordinationsstörungen

Neurologie:
geeignet bei Erkrankungen des zentralen Nervensystems, z.B. bei:

  • Multiple Sklerose
  • Querschnittslähmung
  • Schädel-Hirn-Verletzungen
  • Schlaganfall


Geriatrie:
geeignet für Patienten mit Erkrankungen, die durch den Alterungsprozess, einer ständigen Veränderung unterworfen sind, z.B. bei:

  • Morbus Parkinson
  • Morbus Alzheimer
  • Dementielle Erkrankungen
  • Degenerative rheumatische Erkrankungen
  • Depressionen

Orthopädie:
geeignet für Patienten aller Altersstufen mit Störungen aus den Bereichen Orthopädie, Traumatologie und Rheumatologie, z.B. bei:

  • Tumore an Knochen, Muskeln oder Nerven
  • Angeborene Fehlbildungen
  • Erkrankungen der Gelenke
  • Amputationen
  • Lähmungen der Nerven

Psychiatrie:
2geeignet für Patienten aller Alterstufen mit psychotischen, psychosomatischen & neurotischen Störungen, sowie mit Suchterkrankungen, z.B. bei:

  • Verhaltens- und Persönlichkeitsstörungen
  • Schizophrenien
  • Depressionen
  • Essstörungen
  • Störungen bei Alkohol-, Drogen-, Medikamenten- oder Spielsucht etc.


Auszug aus der Heilmittelverordnung:

Heilmittel unterscheiden sich von Arzneimittel vor allem dadurch, dass sie auf den Körper zum Zwecke der Heilung, Besserung oder Linderung äußerlich einwirken. Gemeint sind damit vor allem Heilpflaster, Salben, Heilerde, Bäder, Massagen und Bestrahlungen.

Aber auch die im Gesetz (SGB IX) besonders hervorgehobene physikalische Therapie ( z. B. Krankengymnastik), die Sprach- und Stimmtherapie (Logopädie) sowie die Beschäftigungs- und Arbeitstherapie (Ergotherapie) zählen im weiteren Sinne dazu.